Version 4.2 – Stand: Juni 2026
WPexpert · Inhaber Julian Deuter · Am Steinerbach 1 · 86732 Oettingen i. Bay.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen WPexpert, Inhaber Julian Deuter, Am Steinerbach 1, 86732 Oettingen i. Bay., nachfolgend „WPexpert“, und seinen Kunden über Dienstleistungen, Werkleistungen, Hosting-, Wartungs-, Betreuungs-, Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Bereich digitaler Systeme, insbesondere WordPress-basierter Infrastrukturen.
(2) Die Leistungen von WPexpert richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, WPexpert stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsbestandteile und Rangfolge
(1) Vertragsbestandteile gelten in folgender Rangfolge:
- individuelle Vereinbarungen,
- Angebote einschließlich Leistungsbeschreibungen,
- Besondere Leistungsbedingungen von WPexpert,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Bei Widersprüchen zwischen mehreren Vertragsbestandteilen gilt die jeweils höherrangige Regelung.
(3) Besondere Leistungsbedingungen können insbesondere für WPassist®, Hosting, WooCommerce, Soforthilfe, Migrationen, WPcheck und den Lead Assistant gelten. Die jeweils geltenden Besonderen Leistungsbedingungen sind unter https://www.wpexpert.de/leistungsbedingungen/ abrufbar.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote von WPexpert sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Angebotsannahme, Angebotsannahme in Textform, elektronische Angebotsbestätigung oder schriftliche bzw. in Textform erklärte Beauftragung des Kunden.
(3) Die bloße Aufnahme von Gesprächen, Vorprüfungen, Beratungen oder vorbereitenden Maßnahmen stellt keinen Vertragsschluss dar.
(4) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(5) Mündliche Erklärungen sind nur verbindlich, wenn sie von WPexpert anschließend mindestens in Textform bestätigt werden.
§ 4 Vertragsgegenstand und Leistungsverständnis
(1) Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot oder in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich bezeichneten Leistungen.
(2) WPexpert versteht Websites, Onlineshops und digitale Systeme als technische Systeme. WPexpert schuldet die vereinbarte technische, konzeptionelle, betriebliche oder organisatorische Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Angaben auf Websites, in Präsentationen, Werbematerialien, Erstgesprächen oder sonstigen Veröffentlichungen stellen keine Garantie, Beschaffenheitsvereinbarung oder Erfolgszusage dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) Nicht geschuldet werden insbesondere: bestimmte Suchmaschinenrankings, Sichtbarkeit, Reichweite, Leads, Conversion-Raten, Umsatzsteigerungen, Gewinnsteigerungen, Marktanteile oder sonstige geschäftliche Erfolge.
(5) Beratungen, Einschätzungen, Analysen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt WPexpert alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, technischen Voraussetzungen, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und richtig bereit.
(2) Hierzu gehören je nach Projekt insbesondere: Domain-, Hosting-, CMS-, FTP-/SFTP-, SSH-, Datenbank-, Plugin-, Theme-, Zahlungsanbieter-, API- und sonstige Drittanbieterzugänge sowie Texte, Bilder, Produktdaten, rechtliche Inhalte, Ansprechpartner und technische Informationen.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Texte, Bilder, Marken, Produktinformationen, Preise, steuerliche Angaben, Datenschutzhinweise, Impressum und sonstige rechtliche Inhalte.
(4) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Fristen angemessen. WPexpert haftet nicht für hieraus entstehende Nachteile des Kunden.
(5) Durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehender Mehraufwand wird gesondert nach Aufwand vergütet.
(6) WPexpert ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, solange erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden fehlen.
§ 6 Kommunikation, Ansprechpartner und Erklärungen
(1) Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
(2) Die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse gilt als maßgeblicher Kommunikationsweg. Der Kunde ist verpflichtet, diese regelmäßig abzurufen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
(3) Freigaben, Änderungswünsche, Rückmeldungen, Abnahmen, Kündigungen sowie sonstige vertragsrelevante Erklärungen können wirksam per E-Mail erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(4) WPexpert kann verlangen, dass der Kunde einen verantwortlichen Ansprechpartner benennt. Dessen Erklärungen gelten als Erklärungen des Kunden.
(5) Abstimmungen per Telefon oder Videokonferenz sind nur verbindlich, soweit sie anschließend mindestens in Textform bestätigt werden.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, werden Projektleistungen mit 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung und 50 % nach Fertigstellung bzw. Übergabe abgerechnet.
(3) Laufende Leistungen, insbesondere Hosting-, Wartungs- und Betreuungsleistungen, werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung monatlich, jährlich oder nach dem vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Mit Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
(5) Bei Zahlungsverzug ist WPexpert berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) und Verzugsschäden geltend zu machen.
(6) WPexpert ist berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen.
(7) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 8 Leistungsfristen und Termine
(1) Zeitangaben, Zeitpläne, Projektphasen und Termine sind grundsätzlich unverbindliche Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verbindliche Fristen beginnen erst, wenn alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden vollständig erbracht wurden und eine etwa vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
(3) Fristen verlängern sich angemessen bei fehlender Mitwirkung des Kunden, Änderungswünschen, technischen Störungen, Ausfällen von Drittanbietern, höherer Gewalt oder sonstigen von WPexpert nicht zu vertretenden Umständen.
(4) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist eine Haftung für Terminüberschreitungen ausgeschlossen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von WPexpert bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.
§ 9 Projektabwicklung, Freigaben und Änderungswünsche
(1) Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot und Leistungsbeschreibung. Leistungen außerhalb dieses Umfangs sind Zusatzleistungen.
(2) Änderungswünsche, Erweiterungen, zusätzliche Korrekturschleifen oder nachträgliche Anpassungen können Auswirkungen auf Vergütung, Zeitplanung und Abnahme haben.
(3) WPexpert ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche umzusetzen, sofern diese nicht gesondert beauftragt oder schriftlich bestätigt wurden.
(4) Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand oder auf Grundlage eines ergänzenden Angebots vergütet.
(5) Freigaben des Kunden – insbesondere zu Design, Struktur, Funktionen, Inhalten oder Projektständen – sind verbindlich. Nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Leistungen können gesondert berechnet werden.
§ 10 Abnahme
(1) Projektleistungen werden dem Kunden nach Fertigstellung oder in vereinbarten Teilleistungen zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt.
(2) Die Abnahme kann ausdrücklich, per E-Mail, durch produktive Nutzung, durch Zahlung der Schlussrechnung oder durch sonstiges Verhalten erfolgen, aus dem sich die Billigung der Leistung ergibt.
(3) WPexpert weist den Kunden bei Bereitstellung der Leistung ausdrücklich auf die nachfolgende Abnahmefrist und die Rechtsfolge der fingierten Abnahme hin.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung und Hinweis gemäß Absatz 3 zu prüfen und wesentliche Mängel mindestens in Textform konkret zu benennen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mitteilung über wesentliche Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.
(5) Unerhebliche Mängel, gestalterische Detailfragen ohne wesentliche Funktionsbeeinträchtigung oder Geschmacksfragen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(6) Teilabnahmen sind zulässig, soweit Leistungen sinnvoll abgrenzbar sind.
§ 11 Technische Änderungen und Systempflege
(1) WPexpert ist berechtigt, technische Anpassungen vorzunehmen, soweit diese nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich oder zweckmäßig sind zur Erhöhung der Sicherheit, Stabilität, Kompatibilität, Performance, Wartbarkeit oder zur Fehlerbehebung.
(2) Geringfügige Funktions-, Darstellungs- oder Ablaufänderungen, die den vereinbarten Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
(3) WPexpert kann technische Standards, eingesetzte Werkzeuge, Entwicklungsumgebungen oder betriebliche Abläufe ändern, soweit hierdurch der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Vertrag geschuldeter Vergütung verbleiben alle übertragbaren Nutzungsrechte an individuell erstellten Leistungen bei WPexpert.
(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Eine weitergehende Bearbeitung, Weitergabe, Unterlizenzierung oder Verwertung ist nur zulässig, soweit sie vom Vertragszweck gedeckt ist oder WPexpert zustimmt.
(4) Nicht Gegenstand der Rechteübertragung sind Rechte an Open-Source-Software, Standardsoftware, Drittanbieter-Plugins, Drittanbieter-Themes, Frameworks, Bibliotheken, SaaS-Diensten, Stockmaterial, Schriften, Marken, Logos oder sonstigen Rechten Dritter.
(5) An Konzepten, Methoden, Know-how, wiederverwendbaren Codebestandteilen, Vorlagen und allgemeinen technischen Lösungen behält WPexpert alle Rechte, soweit diese nicht ausschließlich individuell für den Kunden erstellt wurden.
(6) Eine Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte, insbesondere im Falle einer Unternehmensveräußerung, Umwandlung oder Aufnahme in einen Konzernverbund, ist nur mit vorheriger Zustimmung von WPexpert zulässig, die nicht unbillig verweigert werden darf.
§ 13 Open-Source-Software und Drittkomponenten
(1) WPexpert setzt bei Bedarf Open-Source-Software, Standardsoftware und Drittkomponenten ein, insbesondere WordPress, WooCommerce, Plugins, Themes, Frameworks und Bibliotheken.
(2) Diese Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. WPexpert räumt keine weitergehenden Rechte ein, als gesetzlich oder durch die jeweilige Lizenz vorgesehen.
(3) WPexpert übernimmt keine Gewähr dafür, dass Drittkomponenten dauerhaft verfügbar, weiterentwickelt, kompatibel, fehlerfrei oder sicher bleiben.
(4) Änderungen, Sicherheitslücken, Lizenzänderungen, Funktionsänderungen oder Einstellung von Drittkomponenten liegen außerhalb des Einflussbereichs von WPexpert und begründen keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 Markenrechte und Unternehmenskennzeichen
(1) WPexpert® und WPassist® sind beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragene Unionsmarken von Julian Deuter.
(2) Durch einen Vertrag mit WPexpert werden keine Rechte an Marken, Unternehmenskennzeichen, Logos oder sonstigen Schutzrechten von WPexpert übertragen.
(3) Die Nutzung von Marken, Logos oder Kennzeichen von WPexpert durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von WPexpert, sofern sie nicht gesetzlich erlaubt oder zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
§ 15 Referenznutzung
(1) WPexpert ist berechtigt, abgeschlossene Projekte von Unternehmen als Referenz zu verwenden, sofern es sich um eine juristische Person oder Personengesellschaft handelt, deren Firma keinen Personenbezug zu einer natürlichen Person aufweist, und sofern der Kunde dem nicht vor Projektbeginn oder spätestens bis zur Abnahme in Textform widerspricht.
(2) Bei natürlichen Personen – insbesondere Einzelunternehmern und Freiberuflern – erfolgt eine Referenznutzung ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Zustimmung.
(3) Die Referenznutzung kann Unternehmensname, Projektbeschreibung, Screenshots öffentlich zugänglicher Inhalte sowie Verlinkungen umfassen.
(4) Vertrauliche Informationen oder nicht öffentliche Inhalte des Kunden werden ohne gesonderte Zustimmung nicht veröffentlicht.
§ 16 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche nicht öffentlich bekannten Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und als Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) zu schützen.
(2) Dies gilt insbesondere für Zugangsdaten, technische Informationen, Kalkulationen, Projektunterlagen, Kundendaten, interne Prozesse und wirtschaftliche Informationen.
(3) Beide Parteien treffen angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen vor unbefugtem Zugriff.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(5) Gesetzliche Offenlegungs-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.
§ 17 Daten, Datensicherung und Wiederherstellung
(1) Der Kunde bleibt für seine Inhalte und Daten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien wichtiger Daten vorzuhalten, soweit ihm dies zumutbar ist.
(3) Auch wenn Backup-Leistungen Bestandteil einer Leistung von WPexpert sind, ersetzen diese nicht die grundsätzliche Verantwortung des Kunden für eine angemessene eigene Datensicherungsstrategie.
(4) Backups werden nach bestem Wissen und auf Grundlage der jeweils eingesetzten technischen Systeme erstellt. WPexpert übernimmt keine Garantie dafür, dass einzelne Sicherungen jederzeit vollständig, fehlerfrei, aktuell oder wiederherstellbar sind.
(5) Wiederherstellungsleistungen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart oder Bestandteil des jeweiligen Leistungspakets sind.
§ 18 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) WPexpert ist im Falle berechtigter Mängel zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung kann nach Wahl von WPexpert durch Nachbesserung, Fehlerbehebung, Anpassung, Ersatzleistung oder erneute Bereitstellung erfolgen.
(3) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Kenntnis konkret und nachvollziehbar mitzuteilen, möglichst unter Angabe der betroffenen Funktion, URL, Fehlermeldung oder Reproduktionsschritte.
(4) Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, geringfügige Darstellungsunterschiede zwischen Browsern, Endgeräten oder Betriebssystemen sowie Abweichungen, die den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
(5) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel verursacht wurde durch: Änderungen des Kunden oder Dritter, unsachgemäße Nutzung, fehlende Mitwirkung, veraltete Systeme, Änderungen von Hostingumgebungen, Browsern, Betriebssystemen, Plugins, Themes, WordPress, WooCommerce, Zahlungsanbietern, APIs oder sonstigen Drittkomponenten.
(6) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Leistungen, die der Kunde nach Abnahme selbst verändert oder durch Dritte verändern lässt, sofern der Mangel hierauf beruht.
(7) Gesetzliche Rechte des Kunden bei fehlgeschlagener Nacherfüllung bleiben unberührt.
§ 19 Haftung
(1) WPexpert haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WPexpert nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis an WPexpert gezahlte Nettovergütung, mindestens jedoch 5.000 EUR netto je Schadenereignis. Die Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(5) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Umsätze, entgangene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle, Reputationsschäden, Rankingverluste, Sichtbarkeitsverluste, Conversionverluste und sonstige wirtschaftliche Folgeschäden. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(6) WPexpert übernimmt keine Garantie für Suchmaschinenrankings, Sichtbarkeit, Reichweite, Leads, Conversion-Raten, Umsätze, Gewinne, geschäftliche Ergebnisse oder sonstige wirtschaftliche Erfolge.
(7) WPexpert übernimmt keine Garantie für Malwarefreiheit, dauerhafte Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit, Fehlerfreiheit, vollständige Datenintegrität oder Wiederherstellbarkeit von Sicherungen.
(8) WPexpert haftet nicht für Fehler, Sicherheitslücken, Änderungen oder Ausfälle von Drittanbietern, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von WPexpert liegen. Dies betrifft insbesondere WordPress, WooCommerce, Plugins, Themes, Browser, Betriebssysteme, Hostinganbieter, DNS-Dienste, CDN-Anbieter, Zahlungsanbieter, APIs, SaaS-Dienste und sonstige externe Integrationen.
(9) WPexpert haftet nicht für Sicherheitsvorfälle außerhalb seines unmittelbaren Einflussbereichs, insbesondere Zero-Day-Exploits, Sicherheitslücken in Drittsoftware oder missbräuchliche Nutzung von Zugangsdaten.
(10) Die Haftung für Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(11) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 20 Rechtliche und steuerliche Verantwortung des Kunden
(1) WPexpert erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder Wirtschaftsberatung.
(2) Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit seiner Website, seines Shops, seiner Inhalte, seiner Datenschutzinformationen, seines Impressums, seiner AGB, seiner Widerrufsbelehrungen und sonstiger rechtlicher Pflichtinformationen.
(3) Bei WooCommerce- oder Shop-Projekten ist der Kunde insbesondere verantwortlich für steuerliche Einstellungen, Steuersätze, Versand- und Zahlungsbedingungen, Produktdaten und Pflichtinformationen.
(4) Empfehlungen oder technische Umsetzungen von WPexpert ersetzen keine Prüfung durch Rechtsanwälte, Steuerberater oder sonstige fachlich zuständige Berater.
§ 21 Höhere Gewalt und externe Ereignisse
(1) Keine Vertragspartei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle infolge höherer Gewalt oder vergleichbarer Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs.
(2) Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terrorismus, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Stromausfälle, Cyberangriffe, Rechenzentrumsausfälle, Störungen globaler Netzwerke, DNS-Störungen oder Ausfälle wesentlicher Drittanbieter.
(3) Für die Dauer des Ereignisses ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Fristen verlängern sich angemessen.
§ 22 Vertragslaufzeiten und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
(1) Hosting-, Wartungs-, Betreuungs- und sonstige Dauerschuldverhältnisse werden für die jeweils vereinbarte Laufzeit geschlossen.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Laufzeit zwölf Monate.
(3) Die Kündigung ist mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. Die Kündigung bedarf der Textform.
(4) Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug ist, Leistungen missbräuchlich nutzt, rechtswidrige Inhalte bereitstellt oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
§ 23 Sperrung und Leistungseinschränkung
(1) WPexpert ist berechtigt, Leistungen vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, soweit dies erforderlich ist zur Abwehr von Sicherheitsrisiken, Malware, Spam, rechtswidrigen Inhalten, Missbrauch oder Angriffen.
(2) WPexpert wird den Kunden hierüber informieren, soweit dies zumutbar und mit dem Zweck der Maßnahme vereinbar ist.
(3) Vergütungsansprüche von WPexpert bleiben bestehen, soweit die Sperrung oder Einschränkung vom Kunden zu vertreten ist.
§ 24 Aufrechnung und Abtretung
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von WPexpert in Textform an Dritte abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
(3) WPexpert darf Forderungen zu Abrechnungs-, Finanzierungs- oder Inkassozwecken abtreten, soweit berechtigte Interessen des Kunden nicht entgegenstehen.
§ 25 Verjährung
(1) Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für vertragliche Mängelansprüche ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit gesetzlich zulässig. Die Verkürzung gilt für sämtliche Leistungsarten einschließlich Werkleistungen, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Die Verkürzung nach Absatz 1 gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.
(3) Gesetzliche Verjährungsfristen für Zahlungsansprüche von WPexpert bleiben unberührt.
§ 26 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
(3) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von WPexpert.
(4) Erfüllungsort ist der Sitz von WPexpert, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(6) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt, soweit sie für laufende Vertragsverhältnisse relevant sind. Für neue Verträge gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogene Fassung.
WPexpert® · Allgemeine Geschäftsbedingungen · Version 4.2 · Stand Juni 2026
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